Unser Winterdienst in Essen – zuverlässige Qualität mit Rundum-sorglos-Service
24/7 Winterdienst in Essen
Hohes Qualitätsdenken, gründliches Arbeiten und absolute Zuverlässigkeit sind für uns unabdingbar, denn wir sind diesen Traditionen seit 1990 verpflichtet. Wir verfügen über modernstes Equipment und optimieren im Rahmen unseres Qualitätsmanagements ständig sämtliche Arbeitsprozesse.
Überblick für den Winterdienst
24/7 Winterdienst
Wir sind für Sie rund um die Uhr das ganze Jahr einsatzbereit und 24 Stunden täglich über unser Telefonsekretariat erreichbar.
Unsere Winterdienstfahrzeuge sind mit modernen GPS-Sendern ausgestattet, dadurch haben wir immer einen Überblick über den Aufenthaltsort der Fahrzeuge.
Gehwege
Das Streuen auf Geh- und Radwegen sowie Fahrradabstellflächen und Haltestellen ist besonders wichtig. Unsere Fahrzeuge streuen in diesen Bereichen extra gründlich und effizient.
Falls notwendig, entfernen unsere Mitarbeitenden im Zuge des Winterdiensts Schnee auch mit der Schaufel und erledigen das Streuen von Hand. Wir übernehmen für Sie die Schneeräumpflicht an allen Wochentagen.
Betriebsgelände
Sie benötigen einen zuverlässigen Winterdienst in Essen und Umgebung? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Stelle. Wir räumen und streuen Ihre Fahrbahnen, Straßen, Gehwege, Parkplätze, Höfe und Rampen. Dabei sorgen wir dafür, dass Eingänge und Treppen frei bleiben und entfernen bei Bedarf auch Schnee von Ihren Flachdächern.
Wir garantieren Ihnen die Verkehrssicherheit und beseitigen Glätte, übernehmen das Haftungsrisiko und betreuen Sie 24 Stunden täglich.
Fahrbahnen
Wir befreien Ihre Fahrbahnen und Straßen in der Stadt und auf dem Land schnell und gründlich von Schnee. Dafür nutzen wir unseren großen Fuhrpark, welcher aus Lkws, Unimogs und Traktoren besteht.
Unser Winterdienst erfolgt bei mehrspurigen Fahrbahnen im Konvoi, um möglichst schnell für eine schneefreie Fahrbahn zu sorgen.
Schneeabfuhr
Wir übernehmen für Sie gerne die Abfuhr und die Verlagerung großer Schneemengen, um eine Behinderung Ihres Geschäftsbetriebes zu vermeiden.
Wir legen die Schneebeladeflächen im Vorfeld fest, damit im Notfall bereits geklärt ist, wohin der Schnee verlagert werden soll.
Großes Splitt- und Salzlager
In unserem Lager stehen bis zu 200 Tonnen Streumaterial für den nächsten Einsatz bereit. Dadurch garantieren wir Ihnen eine reibungslose Versorgung mit Streugut.
Wenn es möglich ist, stellen wir auch kostenlose Streugutcontainer auf Ihrem Gelände zur Verfügung.
Wir sind Ihr zuverlässiger Winterdienst für Essen und Umgebung!
Tel.: 0201 - 719 990 290 0
Winterdienst in den Städten Essen, Münster und Umgebung
Maschineller Winterdienst
Unsere Räumfahrzeuge befreien große Flächen schnell, unkompliziert und zuverlässig von Schnee und Eis. Wir übernehmen hierbei die Verantwortung und berücksichtigen örtliche Vorschriften.
Manueller Winterdienst
Wir sind Ihr zuverlässiger Partner für den Winterdienst. Unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen mit Schneeschaufeln und weiteren Utensilien zur Verfügung und übernehmen sämtliche Räumarbeiten im Winter für Sie.
Jederzeit Sicherheit in der Schneezeit
Wir bieten Ihnen einen breiten und umfassenden Service im Bereich des Winterdienstes an, informieren Sie sich gerne auch über unsere Leistungen im Gebiet des Facility-Managements in Essen und Umgebung.
- Maschinelle Schneeräumung
- Schneeräumung von Fahrbahnen
- Manuelle Schneeräumung
- Salzstreuung (nach örtlichen Vorschriften)
- Splittstreuung
- Personal- und Maschinenbereitschaft
- Kontrollfahrten
- Haftungsübernahme
- Begehung vor und nach der Saison
- 24-Stunden-Betreuung das ganze Jahr
- Leistungszeitraum zwischen 1. November und 31. März
- Sonderräumungen
- 24-Stunden-Hotline
- Gesonderte Entsorgung des Streumaterials
- Tauwetterkontrolle im Winter
- Durchführung weiterer Sicherheitsmaßnahmen
- Intervalle zwischen 2 und 4 Stunden
- Erstbetreuung von 3 bis 5 Stunden nach Belagsbildung
- Externe Wetterprognosen
- Anbindungen an den DWD und Erhalt von amtlichen Warnmeldungen
FAQs
Was versteht man unter einem Winterdienst?
Ein Winterdienst beinhaltet das Räumen des Bürgersteigs sowie der Außenflächen einer Immobilie von Schnee und Eis. Außerdem gehört dazu das Ausbringen von Asche oder Granulat. Diese sorgen für besseren Halt auf glatten Flächen und senken dadurch die Sturzgefahr.
Wer ist für die Schneeräumung verantwortlich?
Die zur Verkehrssicherungspflicht gehörende Schneeräumung der Gehwege obliegt grundsätzlich deren Eigentümerinnen und Eigentümern. Üblicherweise ist dies die jeweilige Gemeinde. Diese überträgt die Pflicht allerdings in der Regel an die Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke. Also muss jede Besitzerin und jeder Besitzer den an das Grundstück grenzenden Weg räumen.
Wird das Grundstück oder die darauf befindliche Immobilie vermietet, kann die Eigentümerin oder der Eigentümer die Räumpflicht wiederum über den Mietvertrag oder die Hausordnung auf die Mieterinnen und Mieter übertragen. Alternativ kann auch ein Winterdienst beauftragt werden. Dies dafür anfallenden Kosten können wiederum über die Nebenkosten an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden.
Die Übertragung entbindet Grundstückseignerinnen und -eigner aber nicht von ihrer Verantwortung. Sie stehen weiterhin in der Pflicht und sollten deswegen den Winterdienst überwachen und kontrollieren. Denn nach wie vor sind sie es, die dafür haften, wenn aufgrund eines ungeräumten Gehsteigs oder Wegs ein Unfall passiert. Eine Ausnahme bilden gewerbliche Winterdienste, die im Falle eines Unfalls in der Regel statt der Eigentümerin oder des Eigentümers haften.
Wann und wie oft ist Winterdienst Pflicht?
Winterdienst muss das ganze Jahr über geleistet werden, immer dann, wenn Schnee und Glätte auf Wegen zu einem Unfall führen könnten. Übertragen Eigentümerinnen oder Eigentümer die Pflicht für den Winterdienst an ihre Mieterinnen und Mieter, darf dies nicht ungerecht verteilt sein. Im Rahmen eines Räum- und Streuplans sollten alle Mieterinnen und Mieter gleichermaßen eingeteilt werden. Wie das konkret aussieht, liegt im Ermessensspielraum des Vermieters.
Bis wann muss ein Bürgersteig geräumt werden?
Generell gilt, dass Sie nach Möglichkeit sofort nach Ende des Schneefalls oder bei Entstehen von Eisglätte den Bürgersteig räumen und streuen müssen. Ausnahmen gelten in vielen Gemeinden für die Nacht: Meistens gilt die Schneeräumpflicht nur bis 20 Uhr. Schneit es danach noch, müssen Sie nicht im Dunkeln noch einmal mit der Schneeschaufel nach draußen. Ausnahmen gelten für Gewerbetreibende mit hohem Publikumsverkehr.Außerdem muss morgens der Bürgersteig bis zu einer bestimmten Uhrzeit frei von Schnee sein. Diese variiert je nach Gemeinde und liegt meistens bei etwa 7 Uhr morgens. An Sonn- und Feiertagen haben Sie in den meisten Orten bis 9 Uhr Zeit, um den Gehsteig zu räumen.
Wie lautet die Schneeräumpflicht in der Stadt Essen?
Die Stadt Essen regelt die Winterdienstpflichten von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Mieterinnen und Mietern in der Winterdienstsatzung. Gehwege müssen grundsätzlich auf einer Breite von mindestens 1,20 m geräumt und gestreut werden. In Straßen ohne Gehweg müssen 80 cm am Fahrbahnrand als Fußweg freigeräumt werden. Im Winterdienstverzeichnis aufgeführte Straßen werden von der Stadt geräumt. In allen anderen sind Eigentümerinnen und Eigentümer im Rahmen des Winterdienstes zusätzlich zur Gehwegräumung zum Räumen und Streuen von Fußgängerüberwegen verpflichtet.
Die Pflicht für den Winterdienst gilt zwischen 7 und 20 Uhr. In dieser Zeit müssen Schnee unverzüglich nach Ende des Schneefalls und Glätte sofort nach Entstehen beseitigt werden. An Feiertagen beginnt die Räumpflicht um 8 Uhr. Dabei dürfen ausschließlich abstumpfende Mittel wie Sand, Granulat oder Asche erlaubt. Auftauende Stoffe, wie zum Beispiel Salz, dürfen nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.
Wir räumen für Sie im gesamten Ruhrgebiet Fahrbahnen!
Tel.: 0201 - 719 990 290 0