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Wer darf die WEG-Verwaltung übernehmen?

Wer darf eigentlich WEG-Verwalter oder WEG-Verwalterin werden? Wir erklären Ihnen die gesetzlichen Bestimmungen zur WEG-Verwaltung und warum ein professioneller Dienstleister oder eine professionelle Dienstleisterin die beste Lösung ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt keine geregelte Ausbildung zum WEG-Verwalter bzw. zur WEG-Verwalterin.
  • Es kann jeder, der geregelte finanzielle Verhältnisse aufweist, genug Fachkompetenz mitbringt und in der Lage ist, gesetzlichen Aufgaben und Pflichten nachzugehen, WEG-Verwalter bzw. WEG-Verwalterin werden. Es sei denn, es handelt sich um eine gewerbliche Tätigkeit.
  • Ein professioneller Dienstleister bzw. eine professionelle Dienstleisterin nimmt Ihnen alle Aufgaben der WEG-Verwaltung kompetent ab.

WEG-Verwaltung: die gesetzlichen Bestimmungen

Bei der Hausverwaltung unterscheidet man zwischen der WEG-Verwaltung, also der Verwaltung von Wohneigentum, und der Verwaltung von Mietwohnraum, also der Mietverwaltung.

Als WEG-Verwalter oder -Verwalterin ist man laut § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) für das gemeinschaftliche Wohneigentum des Wohnungseigentümers bzw. der Wohnungseigentümerin zuständig. Als Mietverwalter oder -verwalterin wiederum für Vermietung und das Mietverhältnis.

Die Aufgaben des WEG-Verwalters bzw. der WEG-Verwalterin sind in § 27 WEG definiert. Dazu zählen unter anderem:

  • Finanzverwaltung der WEG
  • Durchführung von Beschlüssen des Wohnungseigentümers bzw. der Wohnungseigentümerin
  • Erstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
  • Instandhaltung oder Instandsetzung von Immobilien
  • Organisation von Eigentümerversammlungen

Aber wer darf nun WEG-Verwalter oder -Verwalterin werden? Das kommt darauf an.

Generell kann jede geschäftsfähige oder natürliche Person WEG-Verwalter oder -Verwalterin werden, also Einzelfirmen oder Privatpersonen. Auch juristische Personen oder Personengesellschaften dürfen Mietverwalter oder -verwalterin werden. Geregelte finanzielle Verhältnisse und persönliche Zuverlässigkeit sind dabei unverzichtbar.

Zwar gibt es keine Berufszulassungsregelung oder Ausbildung für Hausverwalter und -verwalterinnen. Trotzdem muss genügend Fachkompetenz vorhanden sein, um Aufgaben und Pflichten nachzugehen, die in §§ 27, 28 WEG niedergeschrieben sind. 

Die Mietverwaltung ist nicht gewerbesteuerpflichtig, außer es geht um eine gewerbliche Mietverwaltung. Hier muss dann ein Gewerbeschein vorliegen. Gewerbliche Mietverwaltung wird häufig aus Gründen des Steuer- und Haftrechts von externen Dienstleistern und -leisterinnen durchgeführt.


Warum Sie auf einen Profi setzen sollten

Die Aufgaben eines WEG-Verwalters oder einer WEG-Verwalterin werden immer umfangreicher und stetig kommen gesetzliche Änderungen dazu. Mit über 30 Jahren Erfahrung und Expertise haben Sie mit der Oehler Immobilien- und Hausverwaltung GmbH einen kompetenten Partner für die WEG-Verwaltung in Essen an Ihrer Seite.

Wir bieten Ihnen ein Rundum-sorglos-Paket für die WEG-Verwaltung, das Folgendes enthält:

  • Grundleistung WEG
  • 24-h-Notdienst
  • Vertragsmanagement
  • Gebäudetechnik
  • Kommunikation
  • Buchhaltung
  • Instandhaltung
  • Ertragsoptimierung
  • Kostenreduzierung
  • Budgetplanung
  • Gewährleistungsverfolgung
  • Vertragsoptimierung
  • Meetings

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