Wenn der Winter vor der Türe steht, freuen sich alte und junge Menschen auf den bevorstehenden Schnee. Schließlich lädt er zu schönen Winterspaziergängen und einer wilden Rodelfahrt ein. Doch so schön die Idylle auch sein mag, im Alltag wird Schnee und Glätte schnell zu einer großen Gefahr und damit einem erheblichen Problem. Als Mieter oder Mieterin und auch als Eigenheimbesitzer oder -besitzerin sollten Sie dieses Risiko nicht unterschätzen. Denn bei einem Sturz eines Passanten oder einer Passantin vor Ihrer Haustüre oder an Ihrem Grundstück können Sie haftbar gemacht werden. Daher ist es wichtig, dass Sie sich bereits vor dem ersten Schneefall Gedanken über das regelmäßige Streuen und Räumen machen. Als Profi im Bereich Winterdienst Essen wissen wir bei der Oehler Immobilien- und Hausverwaltung GmbH, was hierbei alles dazu gehört. In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, welche Pflichten Sie beim Räumen von Schnee haben und wie Sie diese problemlos erfüllen können.
Inhaltsverzeichnis
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Winterdienst – diese Regeln müssen Sie kennen
- Alt, krank oder berufstätig – muss die Pflicht erfüllt werden?
- Professioneller Winterdienst als Lösung für die Räumpflicht
Das Wichtigste in Kürze
- Für das Entfernen von Schnee und Eis sind Sie nicht nur auf Ihrem Grundstück, sondern auch an den öffentlichen Gehwegen entlang Ihres Grunds verantwortlich.
- Ihre Gemeinde regelt die genauen Pflichten zum Räumdienst. Meist müssen Sie aber zwischen 7 und 20 Uhr den Schnee an Werktagen entfernen. Am Wochenende liegt die Pflicht zwischen 8 und 20 Uhr.
- Da Sie als Berufstätiger oder Berufstätige nur sehr schwer den ganzen Tag für freie Wege sorgen können, können Sie einfach einen professionellen Räumdienst beauftragen, damit Sie kein Risiko eingehen.
Der Winterdienst – diese Regeln müssen Sie kennen
In Deutschland gibt es genaue Regeln, die die Zuständigkeiten für den Winterdienst regeln. Jede Gemeinde und Stadt kann die Details selbst festlegen. In der Regel sind aber folgende Bedingungen vorgeschrieben:
- Räumpflicht an Werktagen zwischen 7 und 20 Uhr
- Räumpflicht an Sonntagen zwischen 8 und 20 Uhr
- Entfernen von Schnee auf einer Breite von einem bis 1,5 Metern
- Als Streumittel darf Splitt, Sand oder Asche eingesetzt werden.
- Salz ist zum Streuen nicht zulässig.
- Der Schnee darf nicht einfach auf die Straße geschoben werden.
Alt, krank oder berufstätig – muss die Pflicht erfüllt werden?
Es gibt keine Befreiung der Pflicht zum Winterdienst. Sie müssen daher auch als Berufstätiger oder Berufstätige den gesamten Tag dafür sorgen, dass keine Rutschgefahr auf den Wegen besteht. Dies ist in der Praxis quasi nicht einzuhalten, da Sie bei starkem Schneefall regelmäßig räumen müssen. Gleiches gilt für alte oder kranke Menschen.
Professioneller Winterdienst als Lösung für die Räumpflicht
Sie können Ihre Pflicht zum Winterdienst übertragen. Beauftragen Sie ein professionelles Unternehmen und Sie brauchen sich keine Gedanken mehr über das Entfernen von Schnee und Eis machen. Der Profi stellt das Equipment und das Streugut und führt die Arbeiten genau nach Ihren Vorgaben durch. Nutzen auch Sie diese Möglichkeit, damit Sie kein Haftungsrisiko mehr fürchten müssen.