Eine Hausordnung beinhaltet die Rechte und Pflichten der Bewohner eines Mehrfamilienhauses. Mit ihren Regelungen soll sie für ein friedliches und harmonisches Miteinander sorgen. Außerdem dient sie Vermietern als Referenz und Bezugspunkt für etwaige Abmahnungen bei unerwünschtem Verhalten.
Inhaltsverzeichnis:
- Das Wichtigste in Kürze
- Regeln zur Nutzung der Gemeinschaftsräume
- Pflichten bei der Hausreinigung und Schneeräumung
- Gegenseitige Rücksichtnahme und Ruhezeiten
- Allgemeine Verhaltensregeln im und rund um das Haus
Das Wichtigste in Kürze
- Die Hausordnung enthält die Rechte und Pflichten der Mietparteien und Eigentümer in Mehrfamilienhäusern.
- Die Regelungen in der Hausordnung dürfen nicht den Rechten aus dem Mietvertrag entgegenstehen.
- Typische Punkte sind Verhaltensregeln für gemeinschaftlich genutzte Räume, festgelegte Ruhezeiten und Regelungen für die Hausreinigung und Schneeräumung.
Regeln zur Nutzung der Gemeinschaftsräume
Damit sich alle Mieter und Mieterinnen in den Gemeinschaftsräumen gleichermaßen wohlfühlen, sind oft besondere Regeln nötig. Damit sie sich leichter anpassen lassen, befinden sie sich nicht direkt im Mietvertrag, sondern in der Hausordnung. Typische Inhalte der Hausordnung bezüglich Waschküche, Kellerräumen oder Flur und Treppenhaus sind zum Beispiel:
- Wann dürfen die Gemeinschaftsräume genutzt werden?
- Wofür dürfen die Gemeinschaftsräume genutzt werden?
- Welche Regeln gelten für den Betrieb von Waschmaschinen, Trockner und Co.?
- Wo und wie darf Wäsche getrocknet werden?
- Was darf im Keller gelagert werden?
- Inwiefern dürfen im Flur Kinderwägen, Rollatoren etc. abgestellt werden?
Pflichten bei der Hausreinigung und Schneeräumung
Beauftragt der oder die Vermietende keinen Putzservice, wechseln sich die Mietparteien mit der Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftsräume ab. Wann und wie oft wer was zu putzen hat, regelt meist die Hausordnung. Neben genauen Anordnungen kann auch ein Verweis auf einen separaten Putzplan erfolgen. Dieser lässt sich dann leichter ändern und anpassen als die Hausordnung.
Neben der Reinigung des Treppenhauses beinhaltet eine Hausordnung außerdem Bestimmungen zum Winterdienst. Auch hier gilt: Falls der Inhaber oder die Inhaberin keine Hausverwaltung in Essen beauftragt, teilen sich die Mietenden die Räumpflicht zur Beseitigung von Schnee und Glatteis auf den zum Grundstück gehörenden Gehwegen.
Gegenseitige Rücksichtnahme und Ruhezeiten
In der Hausordnung haben Vermietende die Möglichkeit, von den gesetzlichen Regelungen abweichende Ruhezeiten festzulegen. In diesen Zeiten ist Lärm so weit wie möglich zu vermeiden. Die Hausordnung dient den Mietparteien in dieser Hinsicht als Orientierung. Außerdem können sich Eigentümer und Eigentümerinnen auf sie berufen, um Mietende bei Ruhestörungen abzumahnen.
Teils enthält die Hausordnung im gleichen Abschnitt noch strengere Regelungen in Bezug auf das Musizieren. Diese sind jedoch oft ungültig: Alle Arten von Geräuschen und Lärmquellen müssen hier gleich behandelt werden. Separate Ruhezeiten bezüglich des Musizierens können von Mietern und Mieterinnen angefochten werden.
Allgemeine Verhaltensregeln im und rund um das Haus
Neben den bereits angeführten Punkten kann eine Hausordnung allerlei weitere Regelungen zum Verhalten im und um das Haus beinhalten. Weitere typische Bereiche, die oft in der Hausordnung geregelt werden, sind zum Beispiel:
- Regeln zum Rauchen und einem Rauchverbot im Treppenhaus und den Gemeinschaftsräumen
- Anweisungen, wann Haustüren geschlossen und abgeschlossen werden sollen
- Regeln rund um Müllentsorgung und -trennung
- Wann und wo gegrillt werden darf
- Regelungen rund um die Nutzung von Einfahrten, Innenhöfen und Grünflächen auf dem Grundstück
- Erlaubnis oder Verbot von Tierhaltung