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So klappt der Eigentümerwechsel mit der WEG-Verwaltung

Der Wechsel der Eigentümer bzw. Eigentümerinnen kann aus diversen Gründen wie dem Abschluss eines Kaufvertrags, einer Schenkung oder Zwangsversteigerung erfolgen. Der Grund beeinflusst die rechtlichen Folgen und die richtige Vorgehensweise erheblich. Da die neuen Eigentümer und Eigentümerinnen zahlreiche Pflichten übernehmen, ist eine fachkundige Beratung und Prüfung durch die WEG-Verwaltung zu empfehlen. Wir erklären Ihnen in diesem Artikel, wie der Eigentümerwechsel gelingen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Abhängig vom Grund des Eigentümerwechsels tritt dieser rechtlich zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein.
  • Die WEG-Verwaltung hat zu prüfen, welche Pflichten je nach Wechselgrund zu erfüllen sind, da unter Umständen der Eigentümerwechsel nicht erkennbar ist.
  • Die Zusammenarbeit mit einem Branchenprofi hilft, Unsicherheiten auf rechtlicher und persönlicher Ebene zu vermeiden.

Vorbereitung des Eigentümerwechsels

Damit der Eigentümerwechsel rechtlich und finanziell mühelos gelingt, sind alle relevanten Daten und Pflichten auf der alten und neuen Eigentümerseite zu überprüfen und zu erfüllen. Der Grund des Eigentümerwechsels beeinflusst die Vorgehensweise erheblich:

  • Klassische Rechtsgeschäfte, beispielsweise ein Immobilienverkauf, sind unkompliziert und formal mühelos durch die Umschreibung des Eintrags im Grundbuch nachzuvollziehen.
  • Bei einer Zwangsversteigerung erfolgt der Wechsel formal im Moment des Zuschlags. Hier findet die notarielle Umschreibung des Grundbuchs deutlich später statt.
  • Im Falle einer Erbschaft tritt der Rechtsnachfolger bzw. die Rechtsnachfolgerin alle Rechte und Pflichten im Moment des Todes der bisherigen Eigentümerseite an.

Gerade in den beiden letztgenannten Fällen besteht häufig Unsicherheit, welche Aufgaben und Pflichten konkret zu erfüllen sind. Die bisherige WEG-Verwaltung wird hier zu einem fachkundigen und hilfreichen Ansprechpartner, um rechtlich und finanziell sinnvolle Lösungen während des „Schwebezustands“ aufzuzeigen.


Kommunikation zwischen allen Parteien

Die WEG-Verwaltung muss über den bevorstehenden Eigentümerwechsel informiert werden, sodass diese die notwendigen Schritte in die Wege leiten kann. Die bisherigen und die neuen Eigentümer und Eigentümerinnen sowie die WEG-Verwaltung stehen dann in ständigem Kontakt, um den Wechsel der Eigentümerschaft ohne größere Probleme zu bewältigen.


Übertragung von Dokumenten und Verträgen

Damit die Übertragung gelingt, muss die WEG-Verwaltung prüfen, ob der Eigentümerwechsel zustimmungspflichtig ist oder nicht. Dies ergibt sich im Regelfall aus der Gemeinschaftsordnung bzw. der Teilungserklärung heraus. Ohne einen solchen Eintrag ist die Veräußerung auch ohne WEG-Verwaltung denkbar.

Zur Prüfung seitens der WEG-Verwaltung gehört, ob der neue Eigentümer oder die neue Eigentümerin in der Lage ist, alle zukünftigen Pflichten und finanziellen Lasten zu übernehmen. Gibt es hier Zweifel oder konkrete Bedenken anderer WEG-Mitglieder, kann die Übertragung und Zustimmung verweigert werden

Für eine saubere und stressfreie Übertragung empfiehlt es sich, eine „gemeinsame Erklärung“ abzugeben. Für diese sind Vordrucke erhältlich, bei denen alte und neue Eigentümer und Eigentümerinnen dem Wechsel zustimmen und einen konkreten Zeitpunkt für den Eigentümerwechsel benennen.


Einführung des neuen Eigentümers

Ist der Eigentümerwechsel formal korrekt erfolgt, sollte eine Einführung im Rahmen einer Eigentümerversammlung erfolgen. Hier kann eine Einweisung in die gängigen Abläufe sowie alle Rechte und Pflichten stattfinden, mit denen sich das neue WEG-Mitglied zukünftig befassen muss.

In der Praxis hat sich eine vorzeitige, formlose Vorstellung neuer Eigentümer und Eigentümerinnen bewährt. Ein für alle Beteiligten unerwarteter Wechsel führt im Regelfall zu Misstrauen und einer kritischen Prüfung, ob der oder die Neue den Abläufen und Aufgaben gewachsen ist.


Professionelle Begleitung Ihres Eigentümerwechsels

Ob Formfehler bei der Veräußerungszustimmung oder Vermeidung einer nachträglichen Haftung – der Eigentümerwechsel ist mit einigen Stolpersteinen verbunden. Als erfahrener Ansprechpartner für die WEG-Verwaltung in Essen begleiten wir Sie über den Prozess hinweg. Neben der grundlegenden Überprüfung, ob ein Wechsel möglich und sinnvoll ist, vermitteln wir auch gerne bei Konflikten zwischen den beteiligten Parteien – einfühlsam und mit langjähriger Erfahrung!